Das Rechtsberatungsgesetz ist in der Diskussion. Geschaffen aus Gründen
des Verbraucherschutzes und um die Reibungslosigkeit der Rechtspflege zu
sichern, ist es in den letzten Jahren vom Gesetzgeber und von Gerichten
gelockert worden. Man denke nur an die qualifizierten Schuldnerberatungsstellen,
die mit der Insolvenzordnung eingeführt worden sind, an Steuerberater und
Steuerbevollmächtigte, die nunmehr rechtsberatend tätig werden dürfen,
soweit dies mit ihren Aufgaben im unmittelbaren Zusammenhang steht, an
berufsständische Vereinigungen, an Presse, Rundfunk und Fernsehen, die
die neuen Medien für die Rechtsberatung und Rechtsbesorgung entdeckt haben.
Der Kommentar gibt einen umfassenden Überblick über alle Entwicklungen
und den derzeitigen Stand. Er besticht durch Detailfülle und gibt Antworten
auf die schwierigen Rechtsfragen. Die ungewöhnliche Kompetenz und Autorität
der Kommentierung wird in Rezensionen immer wieder hervorgehoben.
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