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Der Mieter-Ratgeber. Haufe Erste Hilfe Ratgeber

   von Hans-Peter Buch

buch.de-Verkaufsrang:
ISBN-10:
3-448-07407-1
ISBN-13:
978-3-448-07407-9
Erschienen:
03.2006
Sofort lieferbar
Aus der Reihe:
«Haufe Erste Hilfe Ratgeber»
Einband:
kartoniert/broschiert
Sonstiges:
4., aktualis. 19 cm
Seitenzahl:
164
Gewicht:
337 g
Auflage:
4. Auflage
Erschienen bei:
Haufe Lexware GmbH

Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Was muss ich vor und bei Abschluss des Mietvertrags beachten?
Was ist bei den verschiedenen Vertragsformularen zu berücksichtigen?
Wann und in welchem Zustand soll die Wohnung übergeben werden?
Ist die Miete angemessen oder etwa zu hoch?
Muss ich Nebenkosten zahlen?
Wie lange läuft der Mietvertrag?
Was ist im Vertrag unter Sonstiges vereinbart?
Ist ein Übergabeprotokoll notwendig?
Wann muss ich eine Maklerprovision bezahlen?
Wann muss ich einen neuen Vertrag unterschreiben?
Wann ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt?
Wann ist grundsätzlich eine Mieterhöhung möglich?
Was bedeutet eine Mieterhöhung auf die örtliche Vergleichsmiete?
Wann ist die Kappungsgrenze zu beachten?
In welcher Form muss eine Mieterhöhung erfolgen?
Wie muss eine Mieterhöhung begründet sein?
Ab wann muss ich die erhöhte Miete bezahlen?
Kann ich vor der Mieterhöhung noch kündigen?
Ist meine Nebenkostenabrechnung in Ordnung?
Was ist im Mietvertrag vereinbart?
Welche Nebenkosten können nach der neuen BetrKV umgelegt werden?
Ist der Maßstab, mit dem der Vermieter die Kosten umlegt,nachvollziehbar?Sind die angesetzten Kosten tatsächlich angefallen?

Kurzbeschreibung

Über 50 Millionen Menschen leben in Deutschland in Mietwohnungen. Das bedeutet, daß der größte Teil der Bevölkerung irgendwann mit mietrechtlichen Problemen konfrontiert wird.Denn das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter birgt viel Konfliktpotential in sich. Dieser Ratgeber informiert Sie umfassend über den aktuellen Stand der Gesetzgebung.Sie erfahren alles über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter und wie Sie Auseinandersetzungen mit Ihrem Vermieter vermeiden können.Der Mieter-Ratgeber stellt Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung: Mit allen Änderungen der neuen Mietrechtsreform
Was Sie beim Abschluss eines Mietvertrags beachten müssen
Wie Sie Mängel an Ihrer Wohnung anzeigen und die Miete mindern
Was kann Ihr Vermieter als Nebenkosten anrechnen?

R
Systemanforderungen:
Pentium 486 MHz, Win 98/NT 4.0/2000/ME/XP, 8 MB RAM, 10 MB freier Festplattenspeicher, falls Internet Explorer aber Version 5.5 nicht installiert ist: zusätzlich 20 MB, Textverarbeitung MS Word ab Version 97

Beschreibung

Über 50 Millionen Menschen leben in Deutschland in Mietwohnungen. Das bedeutet, daß der größte Teil der Bevölkerung irgendwann mit mietrechtlichen Problemen konfrontiert wird.Denn das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter birgt viel Konfliktpotential in sich. Dieser Ratgeber informiert Sie umfassend über den aktuellen Stand der Gesetzgebung.Sie erfahren alles über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter und wie Sie Auseinandersetzungen mit Ihrem Vermieter vermeiden können.Der Mieter-Ratgeber stellt Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung: Mit allen Änderungen der neuen Mietrechtsreform§Was Sie beim Abschluss eines Mietvertrags beachten müssen§Wie Sie Mängel an Ihrer Wohnung anzeigen und die Miete mindern§Was kann Ihr Vermieter als Nebenkosten anrechnen?§§R§Systemanforderungen:§S§Pentium 486 MHz, Win 98/NT 4.0/2000/ME/XP, 8 MB RAM, 10 MB freier Festplattenspeicher, falls Internet Explorer aber Version 5.5 nicht installiert ist: zusätzlich 20 MB, Textverarbeitung MS Word ab Version 97

Leseprobe

"Kann ich vor der Mieterhöhung noch kündigen?Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten, haben Sie ein so genanntes Sonderkündigungsrecht.Nach der Mietanhebung wird die Wohnung zu teuerHerr Schreiber hat eine Mieterhöhung erhalten und stellt fest, dass ihm die Miete nun zu teuer wird. Er will aus der Wohnung ausziehen, hat aber einen Zeitmietvertrag und müsste aus diesem Grund noch zwei weitere Jahre in der Wohnung bleiben.Sie können, wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten haben, das Mietverhältnis auch dann kündigen, wenn der Vertrag eine bestimmte Laufzeit hat, also ein Zeitmietvertrag vorliegt. Insoweit haben Sie bei einer Mieterhöhung die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Dabei ist zu beachten, dass dieses Sonderkündigungsrecht sogar dann gilt, wenn die Mieterhöhung unwirksam sein sollte. Wenn Sie wegen einer Mieterhöhung das Mietverhältnis kündigen, brauchen Sie die erhöhte Miete nicht zu bezahlen (Par. 561 Absatz 1 BGB).Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich ausgesprochen wird und in dem Kündigungsschreiben auf dieses Sonderkündigungsrecht, das Ihnen wegen der Mieterhöhung zusteht, Bezug genommen wird.Etwas schwierig ist die Frist zu berechnen, mit der Sie in diesem Fall kündigen können. Im Gesetz ist geregelt,dass Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Schreibens Ihres Vermieters für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen können (Par. 561 Absatz 1 BGB). Wenn Ihnen also im Dezember das Mieterhöhungsschreiben zugeht, dann können Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats, das heißt spätestens bis Ende Februar, die Kündigung aussprechen. Das Mietverhältnis wird dann für den Ablauf des übernächsten Monats beendet, das wäre demnach der 30. April.Dieses Sonderkündigungsrecht gilt sowohl für Mieterhöhungen, mit der Ihr Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben will, als auch für Mieterhöhungen nach abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen (Par. 561 Absatz 1 BGB)."

Rezension

"Sehr übersichtlich gestaltet, praxisnah und leicht verständlich ist dieser Ratgeber im handlichen Format, verfasst von einem Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht." Öko-Test Oktober 2004

Portrait

Hans-Peter Buch ist Rechtsanwalt und kennt durch die langjährige Beratung von Mietern und Mietervereinen die Probleme und Fragestellungen von Mietern.§Hans-Peter Buch wurde in der FOCUS-Serie "Die fünfhundert besten Anwälte" 1999 für den Bereich Mietrecht aufgeführt.



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