Mit dem neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vom 9. Februar 2005, der am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, haben sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften auf eine umfassende Tarifreform für den öffentlichen Dienst geeinigt, mit den Eckpunkten:
- Entgelttabelle und Überleitung - Einmalzahlung - Leistungsorientierte Bezahlung - Jahressonderzahlung - Arbeitszeit - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Eingruppierung - Unkündbarkeit - Befristete Arbeitsverhältnisse Den Übergang BAT zum neuen TVÖD regelt mit dem TVÜ ein spezieller Tarifvertrag zum Übergangsrecht, und beantwortet u.a. folgende Fragen: ▪ was passiert mit den bisherigen Tarifverträgen? ▪ wie werden die alten Vergütungs- und Lohngruppen neu zugeordnet? ▪ was geschieht mit den bisherigen - Bewährungs- und Fallgruppenausstiegen? - Ansprüche auf Zahlung von Vergütungsgruppenzulagen? - kinderbezogenen Entgeltbestandteilen? - Ausgleichsbeträgen nach dem Bewährungs- und Fallgruppenausstieg? - Eingruppierung?
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