Die Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Schuldner ist den deutschsprachigen Konkurs- und Insolvenzrechten vertraut. Aus Deutschland werden Bestrebungen bekannt, die Beschränkung der Eigenverwaltung des Schuldners auf die Unternehmensinsolvenz zu beseitigen und das Verbraucherinsolvenzverfahren durch die Eigenverwaltung nachhaltig zu entlasten. Risiken der Eigenverwaltung werden minimiert, wenn sie auf besonders einfache Fälle beschränkt wird. Denkbar ist die Eigenverwaltung in Fällen, in denen der Schuldner den Gläubigern eine Mindestquote anbietet wie im österreichischen Ausgleichsverfahren bzw. ein finanz- und leistungswirtschaftliches Sanierungskonzept oder einen Liquidationsplan wie im deutschen Insolvenzplanverfahren. Für dessen Verbindung mit einem Reorganisationsplanverfahren spricht das nordamerikanische Vorbild des chapter 11 bankruptcy code. Nur das positive Vorliegen von Nachteilen für die Gläubiger begründet die Bestellung eines Masse- bzw. Insolvenzverwalters.
Kapitel 1: Modelle der Beschränkung der Eigenverwaltung auf Reorganisationsverfahren: Vorüberlegungen - Debtor in possession im reorganization proceedings nach chapter 11 bankruptcy code - Eigenverwaltung des Ausgleichsschuldners nach österreichischem Recht - Nordisches Ausgleichsrecht am Beispiel des dänischen Konkursrechts - Eigenverwaltung im italienischen Insolvenzrecht - Eigenverwaltung und Konkursverfahren
Kapitel 2: Eigenverwaltung im Privatkonkurs: Vorüberlegungen - Eigenverwaltung des Schuldners im österreichischen Privatkonkurs
Kapitel 3: Eigenverwaltung allein bei Konkursabwendung oder Reorganisation oder als allgemeine Option für die Ausgestaltung eines Insolvenzverfahrens: Junktim von Eigenverwaltung und Schuldenreorganisation - Eigenverwaltung in liquidierenden Verfahren aufgrund einer Abwägung von Gläubiger- und Schuldnerinteressen: Systembrüche in der deutschen Insolvenzrechtsreform - Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Rechtsstellung des Schuldners als Maßstab? - Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im deutschen Insolvenzrecht - Herrschaft der Gläubiger im deutschen Insolvenzverfahren
Kapitel 4: Eigenverwaltung des Schuldners im deutschen Insolvenzrecht: Einführung in die Problemstellung
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