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Energiepass (EnEV). Haufe TaschenGuide, Band 144

   von Hans-Dieter Hegner

buch.de-Verkaufsrang:
ISBN-10:
3-448-07766-6
ISBN-13:
978-3-448-07766-7
Erschienen:
10.2007
Sofort lieferbar
Aus der Reihe:
«Haufe TaschenGuide»
Einband:
kartoniert/broschiert
Sonstiges:
Abbildungen 16,5 cm
Seitenzahl:
128
Gewicht:
102 g
Auflage:
1. Auflage
Erschienen bei:
Haufe Lexware GmbH

Inhaltsverzeichnis

WOZU WERDEN ENERGIEAUSWEISE BENöTIGT?
- Was ist ein Energieausweis?
- Warum gibt es Energieausweise? - Der Hintergrund
- Die rechtliche Basis des Energieausweises
- Zwei Arten von Energieausweisen: für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Energieausweise für Wohnungen?


ENERGIEAUSWEISE FüR WOHNGEBäUDE
- Grundsätzliches zum Energieausweis
- Der große Unterschied: Bedarfs- und Verbrauchsausweise
- Welche Schlüsse kann man aus dem Energieausweis ziehen?
- Bedarfsberechnung im Einzelnen
- Verbrauchsermittlung im Einzelnen
- Modernisierungshinweise
- Wer stellt Energieausweise aus?
- Wie viel kostet ein Ausweis?
- Welche Wirkung hat der Energieausweis auf Verträge?


ENERGIEAUSWEISE FüR NICHTWOHNGEBäUDE
- Grundsätzliches zum Energieausweis
- Wann ist ein Energieausweis nötig?
- Der große Unterschied: Bedarfs- und Verbrauchsausweise
- Ab wann gilt die Ausweispflicht?
- Bereits ausgestellte Ausweise
- Modernisierungsempfehlungen
- Wer stellt Energieausweise für Nichtwohngebäude aus?
- Welche Schlüsse kann man aus dem Energieausweis ziehen?


DURCHFüHRUNG DER NEUEN REGELN
- Zuständig: Die Länder
- Das führt zu Bußgeldern
- Ansprechpartner
- Nützliche Internetadressen
- Stichwortverzeichnis

Kurzbeschreibung

Alle wichtigen Fakten zum neuen Energieausweis für Gebäude. Der TaschenGuide informiert Sie über die geltenden Voraussetzungen und die technischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) und hilft dabei die Welt der Energieeffizienz besser zu verstehen. INHALTE
- Wer braucht einen Energieausweis und wem nützt er?
- Was sagt er über die Energieeffizienz eines Gebäudes und über den Modernisierungsbedarf aus?
- Wie lassen Sie ihn ausstellen? Ihre Pflichten als Bauherr, Eigentümer oder Vermieter
- Mit Berechnungsbeispielen und praktischen Hinweisen für energiesparendes Bauen

Beschreibung

- Alles über die neue Energieeinsparverordnung für Gebäude§- Wer stellt den Energiepass aus? Welche Pflichten haben Vermieter? Welche Vorteile haben Käufer?§- Tipps zur Ausstellung und Übersicht über anfallende Kosten- und zahlreiche Fallbeispiele.

Leseprobe

Energieausweise für Wohngebäude sollen dem künftigen Eigentümer bzw. Mieter einer Immobilie anschaulich vor Augen führen, welche Energiekosten auf ihn zukommen. Der Gesetzgeber unterscheidet Energieausweise, die anhand des Verbrauchs und aufgrund des Bedarfs ermittelt werden. §§In diesem Kapitel lesen Sie u.a., §- für welche Fälle ein Energieausweis nötig ist (S. 24 ff.), §- was der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis ist (S. 31 ff.), §- welche Aussagen zum Wohngebäude Sie einem Energieausweis entnehmen können (S. 42 ff.), §- wer die Ausweise ausstellen darf und wie viel sie kosten (S. 72 ff.), §- welche rechtlichen Konsequenzen die Einführung von Energieausweisen hat (S. 81 f.). §§§GRUNDSäTZLICHES ZUM ENERGIEAUSWEIS§§DIE ENEV 2007 SIEHT VOR, DASS§- beim Bau, §- dem Verkauf und §- der Vermietung von Gebäuden §§§dem Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Energieausweis vorgelegt wird. §§Der Ausweis muss die Gesamtenergieeffizienz des betroffenen Wohngebäudes angeben und Referenzwerte, wie gültige Rechtsnormen und Vergleichskennwerte, enthalten, um den Verbrauchern einen Vergleich oder eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zu ermöglichen. §§Bei Neubau-, Anbau- oder Umbaumaßnahmen ist der Energieausweis so auszustellen, dass er das fertig gestellte Gebäude abbildet. Die Praxis zeigt jedoch, dass in der Bauausführung oft von den Planungen abgewichen wird. Die Planungen müssen dann mit entsprechenden Nachträgen nachgeführt werden. Gibt der Energieausweis nur einen Planungsstand wieder und nicht die gebaute Wirklichkeit, ist er mangelhaft. §§Der Besteller des Ausweises bzw. die Behörden können dann eine Nachbesserung fordern.

Portrait

Hans-Dieter Hegner ist Baudirektor im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und Obmann des Koordinierungsausschusses Energieeinsparung und Wärmeschutz beim NABau des DIN und des Sachverständigenausschusses "Baustoffe und Bauarten für den Wärme- und Schallschutz" beim Deutschen Institut für Bautechnik.



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  • Mehr über:  Energiesparverordnung - EnEV , Immobilie, Gebäude, Haus / Niedrigenergiehaus, Dämmung - Wärmedämmung, EnEV ( Energiesparverordnung ), Wärmedämmung ( Dämmung ), Niedrigenergiehaus, Passivhaus, Energieeinsparverordnung, Energiebedarfsausweis, Energieausweis für Gebäude; Ratgeber
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