Die Auseinandersetzung mit dem Tod, dem eigenen zumal, ist nicht angenehm und auch die Komplexität des Erbrechts sind Gründe, weshalb man um dieses Recht gerne einen Bogen macht. Doch sollte jeder von diesem Recht Gebrauch machen können, um das zu Lebzeiten Geschaffene über den Tod hinaus in geordnete, selbst bestimmte Bahnen gelenkt zu wissen. .
Dr. Bernhard Gschoßmann, geb. 1963 in München, 2. juristisches Staatsexamen 1993 sowie Promotion 1995 in München, als Notarassessor in Garmisch-Partenkirchen und München, seit 1996 Notar in Regensburg.
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