Kurzbeschreibung:
SYSTEMVORAUSSETZUNGEN:
- Microsoft Windows 2000 SP4, XP SP2, 2003, Vista
- Ab Pentium III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz
- 256 MB Hauptspeicher
- Grafikauflösung mind. 1024 x 768 , 16 Bit Farbtiefe
- 150 MB Festplattenspeicher
- CD-ROM - Laufwerk
Leseprobe:
Aus dem Kapitel: Finanzierungshilfen vom Staat (S. 180-186)
FINANZIERUNGSHILFEN VOM STAAT
Wer eine Immobilie kaufen, bauen oder modernisieren
möchte, kann bei der Verwirklichung seines Vorhabens
vom Staat Fördermittel erhalten. Sie stellen einen wichtigen
Baustein bei der Finanzierung dar.
Zwar wurde zum 31. Dezember 2005 die Eigenheimzulage abgeschafft,
doch gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten der Förderung.
Bund, Bundesländer und Gemeinden vergeben zinsgünstige
Darlehen und Zuschüsse. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei
inzwischen auf der Förderung energetischer Maßnahmen.
DARLEHEN DER KFW-FÖRDERBANK
Die KfW-Bankengruppe fördert als Bank des Bundes und der Bundesländer
sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Ihr Ziel
ist es, die Politik des Gesetzgebers zu unterstützen. Bestandteil
der KfW-Bankengruppe ist die KfW-Förderbank. Sie vergibt zinsgünstige
Darlehen und Zuschüsse für Bauherren, Wohnungskäufer
und Eigentümer, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen bzw.
bauen wollen, ihr Haus modernisieren oder sanieren wollen. Vor
allem Kredite für Energiesparer sind günstig.
Bei den Krediten sind je nach Programm Laufzeiten von bis zu 30
Jahren möglich, die Zinsbindungszeiten können bis zu 20 Jahre
betragen, die tilgungsfreien Zeiten zwischen einem und fünf Jahre.
Beantragen können die Programme in der Regel Selbstnutzer,
Vermieter, Wohnungsunternehmen sowie Gemeinden, Kreise und
sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten.
WOHNEIGENTUMSPROGRAMM
Einen Teil ihrer Kosten für den Bau oder Erwerb von selbst genutztem
Wohneigentum, egal ob alt oder neu, können Privatpersonen
über ein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm finanzieren.
Bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten kann der Kredit abdecken,
er umfasst jedoch höchstens 100.000 _. Die Kosten müssen
so bemessen sein, dass die entstehenden Belastungen durch das
Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei mindestens einem
und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
Allerdings sind die Zinssätze im Wohneigentumsprogramm nicht
so niedrig wie in vielen anderen KfW-Programmen. Meist liegen
sie um 0,25 bis 0,50 Prozent unterhalb vergleichbarer Angebote
von Banken. Bisweilen schaffen es Kreditvermittler im Internet
und Direktbanken, noch geringere Zinssätze als die KfW zu bieten.
ÖKOLOGISCH BAUEN: FÖRDERUNG VON NEUBAUTEN
Sehr günstig sind die Kredite des Programms "Ökologisch Bauen".
In diesem Programm werden die Errichtung von besonders
energiesparenden Gebäuden (Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf
von 40 oder 60 kWh/qm und Jahr sowie Passivhäuser)
und der Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer
Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei
Neubauten gefördert. Der Förderhöchstbetrag umfasst 50.000 _.
CO2-GEBÄUDESANIERUNGSPROGRAMM: MAßNAHMENPAKETE AN BEREITS BESTEHENDEN GEBÄUDEN
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm dient zur Finanzierung von
Maßnahmen an Altbauten, die zu einer Minderung des CO2-Ausstoßes um mindestens 40 kg pro qm und Jahr beitragen. Es werden die Maßnahmepakete 0 bis 4 gefördert. Einzelmaßnahmen
wie der Austausch von Altheizungen und Maßnahmen, die
eine CO2-Einsparung von weniger als 40 kg pro m2 erreichen, werden
zukünftig im Programm "Wohnraum Modernisieren" gefördert.
Das Maßnahmenpaket 2 beispielsweise umfasst
1. den Austausch der Heizung,
2. die Wärmedämmung des Daches,
3. die Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten
Außenflächen beheizter Räume und
4. die Erneuerung der Fenster.
Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal
jedoch 50.000 _ pro Wohneinheit. Die Regelungen gelten
sowohl für Wohngebäude als auch für Wohnheime, Alten- und
Pflegeheime, die bis zum 31. Dezember 1983 fertiggestellt wurden.
WOHNRAUM MODERNISIEREN: SANIERUNGS- UND INSTANDSETZUNGSMAßNAHMEN
Das Programm "Wohnraum Modernisieren" fördert alle Maßnahmen,
bei denen Wohnraum modernisiert oder instand gesetzt
wird, mit günstigen Krediten. Dazu zählen zum einen klimaschutzrelevante
Maßnahmen (ÖKO-PLUS) wie beispielsweise die Dämmung
der Gebäudeaußenhülle. Diese Maßnahmen müssen die
Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)
einhalten. Zusätzlich zu den bisherigen ÖKO-PLUS-Maßnahmen
werden auch die Erneuerung der Fenster sowie der Austausch von
Einzelöfen und Nachtspeicherheizungen gefördert. Darüber hinaus
werden auch allgemeine Maßnahmen (STANDARD) gefördert
wie beispielsweise der An- und Ausbau von Balkonen, die Baderneuerung
oder die Nachrüstung von Aufzügen.
Bei beiden Varianten werden bis zu 100 Prozent der Kosten der
förderfähigen Kosten finanziert. Der Förderhöchstbetrag ÖKOPLUS-
Maßnahmen beträgt 50.000 _ pro Wohneinheit, bei STANDARD-
Maßnahmen gibt es maximal ein Darlehen über 100.000 _.
SOLARSTROM ERZEUGEN
Die KfW fördert neben den beschriebenen Maßnahmen im Bereich
Wohnimmobilien außerdem noch Investitionen in kleinere Fotovoltaikanlagen.
Im Rahmen des Programms "Solarstrom Erzeugen"
werden Darlehen bis zu 50.000 _ vergeben. Unterstützt
werden sowohl die Errichtung als auch die Erweiterung und der
Erwerb von Solaranlagen sowie auch der Erwerb eines Anteils an
einer Solaranlage im Rahmen einer GbR. Beteiligungen an juristischen
Personen des privaten Rechts - beispielsweise an einer
"Solarfonds" GmbH & Co. KG - und gebrauchte Anlagen werden
jedoch nicht finanziert.
DEN ANTRAG STELLEN
Der Antrag für einen KfW-Kredit wird über die Hausbank gestellt.
Er muss immer vor Beginn eines Vorhabens, wie beispielsweise
vor Abschluss eines Bauvertrags, eingereicht werden. Die Antragsformulare
gibt es bei der Bank, sie können aber auch im
Internet ausgefüllt und zusammen mit den Bauunterlagen bei der
Bank eingereicht werden.
n-tv TIPP
KOMBINIERTE FÖRDERUNG
Die beschriebenen Förderprogramme lassen sich grundsätzlich
miteinander kombinieren. Ein konsequent ökologischer
Hausbau oder eine entsprechende Runderneuerung kann so
zu äußerst günstigen Konditionen realisiert werden. Wer beispielsweise
ein KfW-Energiesparhaus mit Fotovoltaikanlage
errichten möchte, kann sowohl ein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm
als auch aus den Programmen
"Ökologisch Bauen" und "Solarstrom Erzeugen" beantragen.
Allerdings dürfen die staatlichen Fördermittel die tatsächlichen
Kosten des Bauherrn nicht überschreiten.
Weiterführende Informationen bietet die Internetadresse der KfWFörderbank:
www.kfw-förderbank.de . Dort gibt es auch nähere
Auskünfte über die Konditionen und die aktuellen Zinssätze.
ÖKOZUSCHÜSSE
Sanieren Sie Ihre Immobilien, können Sie von der KfW-Förderbank
einen Zuschuss erhalten, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Auch für eine Energiesparberatung, Installationen zur Nutzung
erneuerbarer Energien, die Einspeisung von Sonnenenergie sowie
die Verwendung natürlicher Dämmstoffe unterstützt Sie der Staat
mit Geld.
ZUSCHÜSSE DES CO2-GEBÄUDESANIERUNGSPROGRAMMS
Zuschuss im Rahmen der Kreditvariante: Eigentümer von selbst
genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie
Eigentumswohnungen, die einen KfW-Kredit des CO2-
Gebäudesanierungsprogramms aufnehmen, können einen Tilgungszuschuss
erhalten. Voraussetzungen sind:
1. Der Eigentümer muss eine Privatperson sein.
2. Mit der Sanierung erreicht das Gebäude das Neubau-Niveau
der EnEV.
Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie niedrig der Energieverbrauch
nach der Sanierung ist:
- 12,5 Prozent, maximal jedoch 6.250 _ pro Wohneinheit gibt es,
wenn der Energieverbrauch der Immobilie nach der Sanierung
mindestens 30 Prozent unter Neubau-Niveau liegt.
- 5 Prozent, maximal jedoch 2.500 _ pro Wohneinheit gibt es,
wenn der Energieverbrauch der Immobilie nach der Sanierung
dem Neubau-Niveau entspricht.
Der Tilgungszuschuss wird dem Antragsteller zu einem festgelegten
Zeitpunkt als Sondertilgung gutgeschrieben. Den Antrag reicht
der Eigentümer direkt bei der KfW ein, und zwar vor der Sanierung.
ZUSCHUSSVARIANTE - WENN DER ANTRAGSTELLER KEINEN KREDIT AUFNIMMT:
Eigentümer, die keinen Kredit aufnehmen, können von der
Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms profitieren.
Der Zuschuss beträgt:
- 17,5 Prozent, maximal jedoch 8.750 _ pro Wohneinheit, wenn
der Energieverbrauch der Immobilie nach der Sanierung mindestens
30 Prozent unter Neubau-Niveau liegt,
- 10 Prozent, maximal jedoch 5.000 _ pro Wohneinheit, wenn der
Energieverbrauch der Immobilie nach der Sanierung dem Neubau-
Niveau entspricht,
- 5 Prozent, maximal jedoch 2.500 _ pro Wohneinheit, wenn der
Energieverbrauch der Immobilie das Neubauniveau zwar nicht
erreicht, aber dennoch ein Maßnahmepaket durchgeführt wird,
das zu einer erheblichen Energieeinsparung führt.
ENERGIESPARBERATUNG VOR ORT
Für Haus- und Wohnungseigentümer, die Energie sparen und in
den Umweltschutz investieren wollen, gibt es Hilfe vom Bund. Sie
können im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" eine Energiesparberatung
durch einen Fachmann oder eine Fachfrau in Anspruch nehmen
und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
einen Zuschuss zu den Beratungskosten erhalten. Der Zuschuss
beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 175 _ und für Wohnhäuser
mit mindestens drei Wohneinheiten 250 _.
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Baugenehmigung
für die Wohngebäude vor 1984 (alte Bundesländer) oder 1989
(neue Bundesländer) erteilt wurde. Zudem darf die Gebäudehülle
anschließend nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu
mehr als 50 Prozent durch Anbau oder Aufstockung verändert
worden sein und mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu
ständigen Wohnzwecken genutzt werden.
Die Beratung darf nur von qualifizierten Beratern durchgeführt
werden, die auch den Antrag stellen. Eine Liste von Beratern finden
Sie im Internet unter www.bafa.de.
ERNEUERBARE ENERGIEN
Im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unterstützt das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Maßnahmen
zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Basisförderung umfasst
Solarkollektoranlagen bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche,
von automatisch beschickten Biomasseanlagen (Pelletheizungen)
bis 100 kW Nennwärmeleistung und von handbeschickten
Scheitholzvergaserkesseln von 15 bis 30 kW Nennwärmeleistung.
Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen
wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt
sind. Wer einen Antrag stellen möchte, sollte sich also bereits bei
der Auswahl der Anlage informieren, ob diese die Voraussetzungen
für eine Förderung erfüllt. Anträge und nähere Informationen
unter www.bafa.de.
Beschreibung:
Eine Immobilie ist nach wie vor eine lohnende Investition - ob als Altersvorsorge oder als krisensichere Geldanlage. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen, welche Kosten und Gewinne auf Sie zukommen und wie Sie Fehler vermeiden können. INHALTE
- Schritt-für-Schritt-Guide zum Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses - von der Wertermittlung bis zur Finanzierung.
- Praktische Rechts- und KostenChecks zu Kaufvertrag, Zinsbelastung undsteuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
- Was Sie bei der Vermietung beachten sollten.
AUF DER CD-ROM
- Musterbriefe,
- RechtsChecks,
- KostenChecks,
- Schritt-für-Schritt-Guides
Inhaltsverzeichnis:
INHALT
WAS IST BEI DER GELDANLAGEIN IMMOBILIEN ZU BEACHTEN?
Immobilien für Selbstnutzer
Wann ist eine Immobilie als Geldanlage ungeeignet?
Die verschiedenen Immobilienanlageformen
Schritt-für-Schritt-Guide GELDANLAGE
IMMOBILIEN ALS ALTERSVORSORGE - SELBST EINZIEHEN ODER VERMIETEN?
Vor- und Nachteile von "Altersimmobilien"
Die Rendite ermitteln
Welche Immobilie passt zu mir?
Selbst einziehen oder vermieten?
Investition in Seniorenimmobilien
Schritt-für-Schritt-Guide IMMOBILIENBEWERTUNG
SO SETZEN SIE IHR VORHABEN UM
Der Kauf einer Immobilie
Der Bau einer Immobilie
Kosten beim Bau oder Kauf
Richtig verhandeln beim Kauf oder Bau
Der Erwerb einer Immobilie bei einer Zwangsversteigerung
Rentenkauf der Immobilie
Wie finanzieren Sie richtig?
Vorsicht vor unseriösen Finanz- und Versicherungsvermittlern
Kosten-Check ZINSBELASTUNG
Schritt-für-Schritt-Guide KAUFPREIS ERRECHNEN
STEUERN SPAREN - FALLSTRICKE DES STEUERRECHTS VERMEIDEN
Steuern sparen im Überblick
Die verschiedenen Steuerarten
Steuern sparen als Hauptmotiv?
Kosten-Check STEUERBESCHEID PRÜFEN
FINANZIERUNGSHILFEN VOM STAAT
Darlehen der KfW-Förderbank
Ökozuschüsse
Förderung von Familien - die Wohnraumförderung
Der Lastenzuschuss
Die Bausparförderung
Rechts-Check WER WIRD GEFÖRDERT?
WENN DIE IMMOBILIE VERKAUFT WERDEN SOLL
Die Bewertung
Herkömmlicher Verkauf oder Bieterverfahren
Die richtige Vermarktung
Verkauf über den Makler
Schritt-für-Schritt-Guide KAUFVERTRAG
IMMOBILIENENGAGEMENT IM AUSLAND
Auslandsimmobilie - pro und kontra
Die Suche nach dem passenden Objekt
Die Finanzierung
Auslandsimmobilien in ausgewählten Ländern
Schritt-für-Schritt-Guide AUSLANDSIMMOBILIE
GLOSSAR
NÜTZLICHE ADRESSEN UND WEBSITES
BILDQUELLENVERZEICHNIS
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