Die Einnahmen-Überschussrechnung ist eine in der Praxis häufig vorkommende Gewinnermittlungsart. Sie hat bekanntlich gegenüber der Bilanzierung den Vorteil, dass im Prinzip nur die Einnahmen und die Ausgaben aufzuzeichnen sind, was eine erhebliche Vereinfachung bedeutet. Die Überschussrechnung wird daher gern von Gewerbetreibenden, die nicht nach Handels- oder Steuerrecht zur Bilanzierung verpflichtet sind, sowie von Angehörigen der freien Berufe angewandt. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann die Gewinnermittlung nach Par. 4. Abs. 3 EstG bei Winzern, Forstwirten, beim Gartenbau und sonstiger landwirtschaftlicher Betätigung zur Anwendung kommen.
Daieses Werk von Segebrecht behandelt umfassend den gesamten Bereich der Überschussrechnung einschließlich der Fragen beim Wechsel der Gewinnermittlungsarten. Nach 40 Jahre ist es das Standardwerk zur Einnahmen-Überschussrechung.
Seit über 40 Jahren das Standardwerk zur Einnahmenüberschussrechnung
Die Neuauflage behandelt umfassend den gesamten Bereich der Überschussrechnung einschließlich der Fragen beim Wechsel der Gewinnermittlungsarten. Sie setzt sich ausführlich mit dem neuen Formular zur Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) auseinander und gibt wertvolle Hinweise und Praxistipps.
Berücksichtigt sind die Gesetzesänderungen bis zum JStG 2009, die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die neuesten Verwaltungsanweisungen.
Als Arbeitsmittel für die Steuerberatung und Finanzverwaltung konzipiert, bietet es dem Leser einen schnellen Überblick von A - Z. Zahlreiche Beispiele und fallbezogene Erläuterungen sorgen für eine verständliche Darstellung und erleichtern die Rechtsanwendung in der Praxis.
Aktuelle Neuauflage inklusive Praxistipps zur Anlage EÜR.
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