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Wie streng ist der deutsche Kündigungsschutz wirklich?. Akademische Schriftenreihe, Bd. V123967

   von Sarah von Leiden

buch.de-Verkaufsrang:
ISBN-10:
3-640-30180-3
ISBN-13:
978-3-640-30180-5
Erschienen:
04.2009
Titel voraussichtlich versandfertig innerhalb 3 Wochen.
Aus der Reihe:
«Akademische Schriftenreihe, Bd. V123967»
Einband:
kartoniert/broschiert
Sonstiges:
210 mm
Seitenzahl:
40
Gewicht:
72 g
Erschienen bei:
GRIN Verlag

Kurzbeschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Hamburg, Veranstaltung: Internationales Arbeitsrecht I, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Kündigungsschutz erhitzt die Gemüter. Ronald Pofalla etwa sieht darin eine
unangemessene und kontraproduktive Regelungsdichte. Das Deutsche Institut der Wirtschaft hält
die Schutzbestimmungen wenig nüchtern für Arbeitsplatzkiller und auch der Münchner Allzweckgelehrte Hans-Werner Sinn hat natürlich eine Meinung dazu, wenn er feststellt, dass der
deutsche Kündigungsschutz zwar keine Arbeitsplätze schütze, wohl aber die Arbeitslosigkeit
vergrößere. Dem interessierten Zeitgenossen kann nicht entgangen sein, dass derartige Kritik auffallend oft aus
unternehmensnahen und wirtschaftsliberalen Kreisen verlautet. Es drängt sich demnach die Frage
auf ist es für deutsche Unternehmer wirklich so viel komplizierter, ein Arbeitsverhältnis
aufzulösen, als etwa für jene in den benachbarten Ländern Europas? Keine Frage, der Rahmen einer zehnseitigen Hausarbeit ist bei weitem zu eng, um diese Frage auch
nur auf der rein normativen Ebene zu beantworten. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich daher
neben der kurzen Darstellung des deutschen Rechts auf einen bekanntermaßen liberalen
Rechtskreis, die Schweiz. Frankreich, als ein Land, dem eine hohe Regelungsdichte zugeschrieben
wird, beziehe ich ebenfalls mit ein. Über den Vergleich des Law in the books hinaus müssen in jedem Fall historische und
gesellschaftliche Zusammenhänge wenigstens skizziert werden. Es gilt auch, das Law in Action ,
also die praktische Umsetzung, in Augenschein zu nehmen. Das Ergebnis kann kein in die Tiefe
gehender Vergleich sein, auch wird jeweils nur der Regelfall betrachtet, seien die Ausnahmen auch
noch so interessant. Neben einer recht soliden Bestandsaufnahme des normativen Rechts wird die
Arbeit auch einen Bezug zur eingangs genannten Fragestellung zu geben.



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