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Einnahme-Überschussrechnung 2009/2010 für Freiberufler und Selbstständige. Haufe Praxisratgeber

   von Iris Thomsen

buch.de-Verkaufsrang:
23509
ISBN-10:
3-448-10105-2
ISBN-13:
978-3-448-10105-8
Erschienen:
03.2010
Sofort lieferbar
Aus der Reihe:
«Haufe Praxisratgeber»
Einband:
kartoniert/broschiert
Sonstiges:
2010. 21 cm
Seitenzahl:
237
Gewicht:
475 g
Auflage:
6. Auflage.
Erschienen bei:
Haufe Lexware GmbH
Herausgeber: Peter Böke

Inhaltsverzeichnis

Einstieg in die Einnahme-Überschussrechnung
Vorteile der Einnahme-Überschussrechnung gegenüber der Bilanz
Wer darf die Einnahme-Überschussrechnung anwenden?
Was gilt für die freiberufliche Tätigkeit?
Welche Gründe sprechen für den Wechsel der Gewinnermittlungsart?
So sieht die Einnahme-Überschussrechnung aus Formular:
Einnahme-Überschussrechnung
Grundregeln der Einnahme-Überschussrechnung
Einnahmen und Ausgaben müssen geflossen sein
Fast keine Abgrenzungen am Jahresende, keine Forderungen und Verbindlichkeiten
Behandlung von Anlagevermögen
Einkauf von Waren und Vorräten gilt sofort als Betriebsausgabe
Behandlung von Anzahlungen
Umsatzsteuer- und Vorsteuerzahlungen beeinflussen den Gewinn
Warenentnahmen, Kfz- und Telefon-Nutzung Unternehmer
Sachbezüge Arbeitnehmer

Kurzbeschreibung

Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis. Inkl. CD-ROM mit allen Formularen für die EÜR und den aktuellen Sachbezugswerten. Jährlich müssen Freiberufler und Selbstständige ihren Gewinn ermitteln und damit die Einnahme-Überschuss-Rechnung für die Steuererklärung neu erstellen. Das Buch mit der CD-ROM zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie das geht: von der Belegsammlung bis zur fertigen EÜR. Mit zahlreichen Beispielen und Praxistipps.

NEU IN DER 6. AUFLAGE:alle aktuellen rechtlichen Änderungen zu Soll- und Istversteuerung, Entfernungspauschalen, Abschreibung GWG und Mehrwertsteuerpaket 2010.

Leseprobe

"Einleitung§Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben bzw. sich über ein halbes Jahr hier aufgehalten haben, um Geld zu verdienen, dann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Darin geben Sie alles an, was Sie in der Zeit von Januar bis Dezember verdient haben. Das Einkommensteuergesetz hat alles, was man verdienen kann, in sieben Gruppen unterteilt, man spricht hier von den sieben Einkunftsarten: Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft (Selbstständige) Gewinn aus Gewerbebetrieb (Selbstständige) Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit (Selbstständige) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Vermieter) Einkünfte aus Kapitalvermögen (Ihr Geld verdient Geld) Sonstige Einkünfte (Renten, Handel mit privaten Aktien und Immobilien)Tipp: Gewinn ist gleich Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Um diese Gewinne geht es in diesem Buch.Tipp: Einkunft ist ein anderes Wort für Gewinn, dieser ist gleich Einnahmen abzüglich Werbungskosten (wesentlich begrenztere Ausgaben).Ist das Jahr zu Ende, müssen Sie prüfen, wie viele Verdienstquellen Sie hatten. Waren Sie zum Beispiel in Teilzeit angestellt, haben eine Wohnung vermietet, etwas Geld angelegt und üben eine freiberufliche Tätigkeit aus, müssen Sie nach bestimmten Regeln für jede Einkunftsart den Gewinn oder Verlust ermitteln..."

Portrait

Iris Thomsen ist Betriebswirtin. Sie hat langjährige Praxiserfahrung in der Computerindustrie und in Steuerberaterkanzleien. Seit mehreren Jahren arbeitet Sie als Referentin in den Bereichen Betriebswirtschaft und Steuerrecht an der Steuerakademie und der IHK. §



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