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Auseinandersetzungen zwischen GmbH-Gesellschaftern sind für Beteiligte
und ihre Berater meist mit besonders schwierigen und unangenehmen Rechtsstreitigkeiten
verbunden. Die rechtliche Problematik von GmbH-Konflikten resultiert nicht
zuletzt daraus, daß das Gesetz die auftretenden Rechtsfragen nur rudimentär
oder überhaupt nicht regelt, so daß der Streit weitgehend auf dem ... |  Nach wie vor ist die GmbH in Deutschland die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform. Die Vorteile der Haftungsbeschränkung bei geringem Kapitaleinsatz der Gesellschafter und die große Flexibilität der vertraglichen Gestaltung tragen zu dieser Attraktivität in erheblichem Maße bei. Auf der anderen Seite zeichnet sich diese Gesellschaftsform durch eine hohe Insolvenzanfälligkeit aus. Beides zusammen hat zur ... |  Der Hauptteil besteht aus dem Lexikon des Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrechts der GmbH. In ca. 350 Stichworten werden die relevanten Sachverhalte aus dem Leben der GmbH prägnant und leicht verständlich dargestellt. Sämtliche in der 12. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages noch beschlossenen Gesetze, die die GmbH betreffen, z.B. StandOG, StMBG, Umwandlungsreform, Mittelstandsrichtlinie etc., wurden berücksichtigt. Der ... |  Das Check Book bietet dem Geschäftsführer einer GmbH kleiner oder mittlerer Unternehmensgröße die an seinen praktischen Aufgaben orientierte nützliche Hilfe für schnelles und sicheres Arbeiten. Kern des Handbuchs sind Checklisten für alle wesentlichen GmbH-Verwaltungstätigkeiten von A wie Abberufung bis Z wie Zweigniederlassung. Dazu erhält der Geschäftsführer Muster, Verträge, ... |  Die Rechtsform der GmbH wird in der Praxis zunehmend kritisch betrachtet. Die Gründe sind u.a.: nur bedingt verwertbare Verluste, die zunehmende Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung, die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, die wachsende Konkursanfälligkeit sowie steuerliche Nachteile bei der Unternehmensnachfolge. Hier bietet sich die steuerneutrale (Rück )Umwandlung in ein Einzelunternehmen oder eine ... |  GmbH-Gesellschafter können an Stelle des Geschäftsführeramts auf Grund eines Beratervertrags gegen Honorar für ihre Gesellschaft tätig werden. Auch der bereits als Geschäftsführer tätige Gesellschafter kann daneben einen Beratervertrag mit "seiner" GmbH abschließen und auf diese Weise ein zusätzliches Honorar von der Gesellschaft beziehen. Speziell Beraterverträge im Anschluss an ein ... |  Diese Textausgabe des GmbH-Gesetzes mit rechtlichen und steuerlichen Einführungen ist für GmbH-Berater, aber auch für GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer gedacht. Daneben bietet sie durch die knappe und übersichtliche Darstellung einen informativen Überblick von der werdenden über die lebende bis zur sterbenden GmbH. Die den entsprechenden Kapiteln angegliederten Formularhilfen setzes den Gesetzestext und die Erläuterungen um in ... |  Meist überleben in unserer Wirtschaft zumindest mittel- bis langfristig nur "gute" Unternehmen. Gewährleistet wird dies nicht zuletzt dadurch, dass die Geschäftsführung von der wertvollen Unterstützung von Beiräten profitiert, die das Unternehmen aus mehrjähriger Zusammenarbeit kennen. Ein guter Beirat ist ein Gütesiegel für jedes Unternehmen und ein positives Signal für Banken und andere ... |  Die Haftung kommunaler Aufsichtsratsmitglieder betrifft ein kompliziertes Dreipersonenverhältnis an einer Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Kommunalrecht, welches mit zunehmender Privatisierung öffentlicher Aufgaben an Bedeutung gewinnt.Bei ihrer Tätigkeit müssen die kommunalen Aufsichtsratsmitglieder, zumeist Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder und Kommunalbedienstete, gesellschaftsrechtliche Vorgaben beachten. ... |  Jutta Glock und Christoph Abeln behandeln alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers: Beginn der Tätigkeit, Bestellung, Bestimmungen des Anstellungsvertrages, Haftung, Beendigung der Tätigkeit, Pensionsansprüche. Im Unterschied zu herkömmlichen Büchern ist ihre Darstellung komprimiert, praxisbezogen und enthält keine juristische Fachdiskussion. Die einzelnen Kapitel schließen viele Musterfälle ... |
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