
Werden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, dann muß die Rechtsordnung regeln, ob dem Gläubiger deswegen Rechtsbehelfe - und welche - zustehen und ob der Schuldner von seiner Pflicht frei geworden ist. Diese Fragen stellen den Kernbereich eines jeden Leistungsstörungsrechts dar. Zu beantworten sind diese Fragen auch bei der Schaffung eines Europäischen Vertrags- oder Schuldrechts, unabhängig davon, ob ...