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 In der Vergangenheit wurden Schäden von zivilen Opfern, die durch einen bewaffneten Konflikt entstanden sind, in der Regel als Ergebnis unglücklicher Zeitumstände betrachtet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wurde in den überwiegenden Fällen abgewiesen. Angeführt wurde mitunter, Gerichte könnten nicht über politische Angelegenheiten wie bewaffnete Konflikte urteilen, das Militär benötige einen Handlungsfreiraum, Massenschäden würden die ... |  Das Wachstum einer Volkswirtschaft und die Wohlfahrt einer Gesellschaft hängen wesentlich davon ab, dass ständig neue Unternehmen in die Märkte eintreten und mit neuen Ideen und Produkten für Wettbewerb sorgen. Sehr häufig werden sie von jungen Menschen gegründet. Im Zusammenhang mit einer alternden Bevölkerung werden daher vielfach abnehmende Impulse für das Gründungsgeschehen befürchtet und ... |  Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft über die Frage diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich einzustehen hat. Diese Diskussion ist durch die Einführung des § 13 StGB im Jahre 1975 nicht verstummt; ihr widmet sich auch die Arbeit von Coellns. Die Verfasserin verschafft dem Leser zunächst einen Überblick über die generellen Voraussetzungen strafbaren ... |  Die Arbeit ist eine vergleichende Untersuchung zum Eigentumsschutz im internationalen Investitionsrecht und im internationalen Menschenrechtsschutz. Ursula Kriebaum untersucht zunächst vergleichend die Schutzsysteme in beiden Rechtsbereichen. Im Menschenrechtsschutz wird nach Feststellung des Vorliegens einer Enteignung noch eine Rechtfertigungsprüfung vorgenommen. In deren Rahmen wird unter anderem festgestellt, ob ein Eigentumseingriff ... |  Die gewerbliche Verfolgung ökonomischer Interessen geht in der Regel einher mit ökologischen Belastungen. Das System des Emissionshandels bezweckt die Gleichschaltung wirtschaftlicher und ökologischer Interessen, indem es Großemittenten die Möglichkeit bietet, durch entsprechende CO2-Reduktionsmaßnahmen über mehr Emissionszertifikate zu verfügen, als es zur Erfüllung ihrer Rückgabepflicht erforderlich ist. Die überschüssigen Emissionszertifikate ... |  Der 1907 in Hamburg geborene Manfred Baron von Ardenne ist nicht nur aufgrund seines ungewöhnlichen Zugangs zur Wissenschaft und der Vielfalt seiner Interessen, sondern auch wegen seines unternehmerischen Talents eine Ausnahmeerscheinung in der deutschen Wissenschaftsgeschichte. Als erster realisierte er das vollelektronische Fernsehen, erfand das Rasterelektronenmikroskop und baute in den 1940er Jahren das leistungsfähigste ... |  Der Krieg um die Alpen, der in den Jahren 1915 bis 1918 zwischen Italien und Österreich-Ungarn entbrannte, war der umfassendste Konflikt, der jemals im Alpenraum stattfand. Mitten im Ersten Weltkrieg waren tausende Soldaten dauerhaft in den Hochalpen versammelt, die im Sommer wie im Winter dort lebten und kämpften. Der Autor verfolgt die Besonderheiten und theoretischen Grundlagen des Hochgebirgskrieges und stellt die Anforderungen, ... |  This supplement presents the contributions to the 71st Annual Meeting of the Association of German Economic Research Institutes that deal with the contentious issues of"Globalization and Competition."Increased competitive intensity does not serve as a great"equalizer"; in contrast, the book identifies various areas where organizational and institutional differences sustain - a fact, important for the success of business strategies and ... |  Staat, Großraum, Nomos - das sind drei zentrale Themen Carl Schmitts, die in seinem Werk einander ablösen, wenn auch im Großraum der Staat aufgehoben ist und der neue Nomos der Erde auf Großräumen beruhen soll. Staat, Großraum und Nomos besitzen auch eine gemeinsame Aufgabe: sie sollen "aufhalten". Der Staat hat der bedrohlichen Invasion der menschlichen Individualität zu widerstehen, die im ... |  Um die Grundlagen für eine völkerstrafrechtliche Dogmatik des Allgemeinen Teils zu entwickeln, arbeitet Kai Ambos zunächst auf der Basis von völkerstrafrechtlicher Rechtsprechung und Kodifikationen general principles heraus, die er anschließend einer Systematisierung und Dogmatisierung unterzieht. Dabei beschränkt er sich auf die zentralen Sachbereiche eines "völkerstrafrechtlichen AT", insbesondere die ... |
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