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 <!-- Mensch und Organisation --> Organisation ist mehr als Aufbau und Ablauf, Struktur und Prozess, sie auch etwas Emotionales, etwas Sinnliches. Dieser Überzeugung folgend zeichnen die Autoren das Spannungsfeld von Mensch und Organisation, von Individualität und Anpassung, von Erfüllung und Entfremdung am Arbeitsplatz nach. Sie finden in den Büros großer Organisationen wie der Verwaltung Akteure, ide ihre ... |  Das Handbuch bietet einen umfassenden Überblick über die kommunale Korruptionsbekämpfung und versetzt Behörden und Beschäftigte in die Lage, sich systematisch, umfassend und qualifiziert gegen Korruption aufzustellen. Die Korruption, Prävention und Repression sowie Kontrollmaßnahmen werden nicht nur theoretisch dargestellt, sondern auch durch detaillierte Handlungsempfehlungen und Anleitungen ergänzt, die ... |  Im Dezember 2005 wurde die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) beschlossen; sie trat am 1. April 2006 in Kraft. Für die Praxis wurde eine Neuauflage der Vorschriftensammlung "Hamburgische Bauordnung" unumgänglich und mit der 18. Auflage vollzogen. Die jetzt vorliegende 19. Auflage enthält wiederum alle wichtigen Regelwerke rund um das Bauordnungsrecht in Hamburg; zahlreiche Anmerkungen erleichtern die Handhabung und ... |  Das Landesorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen regelt die allgemeine Stellung der Behörden und Einrichtungen des Landes im Gefüge der Landesverwaltung und legt die Grundsätze für die Mitwirkung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Landesverwaltung fest. Der Kommentar bietet eine zuverlässige Informationsgrundlage für alle mit der Organisation der Landesverwaltung befassten Verwaltungspraktiker. Eine ausführliche Einführung erläutert ... |  Für eine moderne Feuerwehr ist es heute unumgänglich, eine planvolle und kontinuierliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Die Arbeitsmappe enthält ein Handbuch mit Themen zum Presse- und Urheberrecht, Hinweise für die Selbstdarstellung und das Sponsoring und vieles andere mehr. In der Praxis bewährte Kopiervorlagen, Checklisten und Formulare runden die Sammlung ab. Auf der beigefügten CD-ROM ist ... |  Das Studienbuch erläutert das neue niedersächsische Haushaltsrecht für Kommunen. Seit dem Erscheinen der ersten Auflage wurde der Ausführungserlassmit Haushaltsmustern und Abschreibungstabelle herausgegeben. Außerdem wurden die Gemeindeordnung, das Kommunalabgabengesetz, die Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung sowie die Produkt- und Kontenpläne geändert. Der Grundriss umfasst u.a. die Themen Drei-Komponenten-Rechnung, ... |  Die Textausgabe enthält den aktuellen Wortlaut der NGO in der Fassung der beiden letzten Gesetze vom 18. Mai 2006. Für die Kommunen, die ihre Haushaltswirtschaft noch nicht auf die Doppik umstellen, sondern die kamerale Buchführung beibehalten, wird der für diese geltende Wortlaut ebenfalls wiedergegeben. Im Anhang sind die Gemeindehaushaltsverordnung, die Bekanntmachungsverordnung, die Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung, die ... |  Dieser Kommentar ist für die Praxis geschrieben. Deshalb wurde weitgehend auf die Darstellung wissenschaftlicher Theorien und Streitigkeiten verzichtet und, soweit vertretbar, nicht auf Literatur verwiesen, die bei den Behörden als Normadressaten des Gesetzes üblicherweise nicht vorhanden ist. Zudem betrifft die Kommentierung vorwiegend die Neuerungen des Gesetzes, die in Literatur und Rechtsprechung ohnehin noch keinen Niederschlag gefunden ... |  Die 6. Auflage des bewährten Werkes enthält den vollständigen Text der Sächsischen Bauordnung sowie alle für den Baubereich relevanten Verordnungen. Neben der Durchführungsverordnung sind dieses auch die Feuerungsverordnung sowie die Garagen- und Versammlungsstättenverordnung. Die Bekanntmachung Bauvordrucke und Anschriften von Baubehörden runden das Werk ab. Ebenfalls enthalten ist eine detaillierte ... |  Das Buch behandelt das Verwaltungsverfahren einschließlich der Verwaltungsvollstreckung und den Verwaltungsrechtsschutz. Besondere Beachtung findet zudem das - nicht nur für die Praxis wichtige - Thema "Bescheid", insbesondere der Widerspruchsbescheid. Zum Verwaltungsverfahren wird nicht nur das Verwaltungsverfahrensgesetz berücksichtigt, sondern auch die Verfahrensregelungen des Sozialgesetzbuches (I und X) und die der ... |
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